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   FG Hessen, 14.10.2004 - 4 K 1481/04   

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https://dejure.org/2004,14224
FG Hessen, 14.10.2004 - 4 K 1481/04 (https://dejure.org/2004,14224)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.10.2004 - 4 K 1481/04 (https://dejure.org/2004,14224)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 4 K 1481/04 (https://dejure.org/2004,14224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 3 S 2 KStG, § 8 Abs 3 S 2 KStG
    Pensionszusage bei zeitlich befristetem Geschäftsauftrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Pensionszusage; Ausgliederung; Verdeckte Gewinnausschüttung; Geschäftsbereich; Ertragserwartung; Zeitvertrag; Zeitliche Befristung - Pensionszusage bei zeitlich befristetem Geschäftsauftrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pensionszusage bei zeitlich befristetem Geschäftsauftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der "verdeckten Gewinnausschüttung"; Vorliegen einer gesicherten Erkenntnis über die künftige Ertragsentwicklung eines Unternehmens bei bestehen des Geschäftsbetriebs einer Gesellschaft in der Ausübung eines ausgegliederten Produktionsbereichs; Konkrete ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.08.2000 - I R 12/99

    VGA bei Überlassung des Konzernnamens

    Auszug aus FG Hessen, 14.10.2004 - 4 K 1481/04
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ist bei einer Kapitalgesellschaft regelmäßig eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteile vom 15.03.2000 I R 40/99 Bundessteuerblatt -BStBl- II 2000, 504; vom 09.08.2000 I R 12/99 BStBl II 2001, 140).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Auszug aus FG Hessen, 14.10.2004 - 4 K 1481/04
    Darunter fallen insbesondere die an einen Gesellschaftergeschäftsführer gezahlten Vergütungen, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 GmbH Gesetz -GmbHG-) einen gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Verhältnissen nicht gewährt wird (vgl. BFH-Urteil vom 27.03.2001 I R 27/99 BStBl II 2002, 111).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Hessen, 14.10.2004 - 4 K 1481/04
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ist bei einer Kapitalgesellschaft regelmäßig eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteile vom 15.03.2000 I R 40/99 Bundessteuerblatt -BStBl- II 2000, 504; vom 09.08.2000 I R 12/99 BStBl II 2001, 140).
  • BFH, 24.04.2002 - I R 18/01

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Hessen, 14.10.2004 - 4 K 1481/04
    Ohne Erprobung des Geschäftsführers und ohne gesicherte Kenntnis der künftigen Ertragsentwicklung würde eine Pension nicht zugesagt werden (BFH-Urteil vom 24.04.2002 I R 18/01 BStBl II 2002, 670 m.w.N.).
  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

    Auszug aus FG Hessen, 14.10.2004 - 4 K 1481/04
    Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Betriebsumwandlung (vgl. BFH-Urteil vom 18.02.1999 I R 51/98 BFH/NV 1999, 1384; vom 18.08.1999 I R 10/99 BFH/NV 2000, 225).
  • BFH, 28.11.1991 - I R 13/90

    Aufwendungen für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus FG Hessen, 14.10.2004 - 4 K 1481/04
    Aufgabe eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist es unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Körperschaft und damit nur unmittelbar im Interesse der Gesellschafter nicht aber unmittelbar im Interesse einzelner Gesellschafter zu handeln (BFH-Urteil vom 28.11.1991 I R 13/90 BStBl II 1992, 359).
  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Hessen, 14.10.2004 - 4 K 1481/04
    Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Betriebsumwandlung (vgl. BFH-Urteil vom 18.02.1999 I R 51/98 BFH/NV 1999, 1384; vom 18.08.1999 I R 10/99 BFH/NV 2000, 225).
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